1. Teil: Verkehrsschrift

§ 9 Fremdwörter und Eigennamen

9.1.

Fremdwörter und Eigennamen dürfen nach der Rechtschreibung oder nach der Aussprache geschrieben werden.

9.2.

Die sprachliche Gliederung braucht in Fremdwörtern und Eigennamen nicht berücksichtigt zu werden.

9.3.

Anlaut-st und -str, Abstrich-t und -tr dürfen im Wortinnern von Fremdwörtern und Eigennamen immer verwendet werden.


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