1. Teil: Verkehrsschrift

§ 8 Rechtschreibung - Besondere Unterscheidungen

8.4.

Kürzel und Verkürzungen sind nicht anzuwenden, wenn sie die Lesbarkeit beeinträchtigen. Ein untergesetzter halbstufiger Strich hebt die Kürzelbedeutung auf.

Seite 15

Übersetzung5

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