1. Teil: Verkehrsschrift

§ 7 Worterweiterungen und Wortzusammensetzung

7.5.

Zusammengesetzte und erweiterte Wörter werden in der Regel verbunden. Sie werden aber getrennt geschrieben, wenn die Verbindung unhandlich oder das Wortbild undeutlich oder zu wenig zeilenmäßig wäre; die einzelnen Teile werden dann möglichst eng nebeneinander gestellt.

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