1. Teil: Verkehrsschrift

§ 7 Worterweiterungen und Wortzusammensetzung

7.1.

In deutschen Wörtern wird die sprachliche Gliederung berücksichtigt, wenn sie vom Sprachgefühl empfunden wird. In Worterweiterungen und Wortzusammensetzungen behält jeder Teil in der Regel seine ursprüngliche Gestalt.

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* in Österreich:


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