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7.1. | 7.2. | 7.3. | 7.4. | 7.5. | 7.6. | 7.7. | 7.8. |
1. Teil: Verkehrsschrift
§ 7 Worterweiterungen und Wortzusammensetzung | |
In deutschen Wörtern wird die sprachliche Gliederung berücksichtigt, wenn sie vom Sprachgefühl empfunden wird. In Worterweiterungen und Wortzusammensetzungen behält jeder Teil in der Regel seine ursprüngliche Gestalt. |
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In Worterweiterungen und Wortzusammensetzungen werden s und rs wie folgt behandelt: |
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Die Endung -t wird wie ein Stammauslaut behandelt; auch -s und -st dürfen so behandelt werden. |
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An der Sprachsilbenfuge werden die besonderen Verbindungen mit l verwendet. |
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Zusammengesetzte und erweiterte Wörter werden in der Regel verbunden. Sie werden aber getrennt geschrieben, wenn die Verbindung unhandlich oder das Wortbild undeutlich oder zu wenig zeilenmäßig wäre; die einzelnen Teile werden dann möglichst eng nebeneinander gestellt. |
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Nach Vorsilben, Vorwörtern und Bestimmungswörtern darf der folgende Wortteil zur Grundlinie zurückkehren, wenn das Wortbild eindeutig lesbar bleibt. |
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Die Selbstlaute e, o, i, ei (ai) am Ende eines Wortteils werden versinnbildlicht, wenn ein Abstrichzeichen folgt (vgl. aber § 7 Ziff. 5 und 6). |
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Wortkürzel dürfen zur Verbindung ihren Platz verlassen, wenn die Deutlichkeit gewahrt bleibt. |
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