1. Teil: Verkehrsschrift

§ 6 Verkürzungen

6.1.

Nach deutschen Vorsilben wird kein Häkchen geschrieben.

6.2.

Nach Aufstrich-t und eit (ait) werden e vor Mitlautfolgen und i in -ig weggelassen.

6.3.

Die in der Langschrift üblichen Abkürzungen dürfen (ohne Punkt) in die Kurzschrift übertragen werden, soweit Kürzel nicht zweckmäßiger sind.


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