1. Teil: Verkehrsschrift

§ 5 Silbenzeichen und Kürzel

5.3. a)

Am Wortanfang werden ge-, un-, zu- aufwärts geschrieben und nach Bedarf verlängert, verkürzt oder schräg gelegt.


Seite 10, Zeile 16

Übersetzung16

Seite 11, Zeile 1

Übersetzung1
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