1. Teil: Verkehrsschrift

§ 4 Stellung und Verbindung der Zeichen

4.1. a)

Die Stellung des schon geschriebenen Zeichens bestimmt die Anschlusszeile für das folgende.


Seite 7
Hinweis: 4.1 a beginnt in der Systemurkunde auf Seite 7 mit Zeile 3

Übersetzung3

Übersetzung4
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