1. Teil: Verkehrsschrift

§ 4 Stellung und Verbindung der Zeichen

4.1 a)

Die Stellung des schon geschriebenen Zeichens bestimmt die Anschlusszeile für das folgende.

4.1. b)

Bei rechtswendigem ss, ß, bestimmt der obere Rand die Anschlusszeile.

4.1. c)

Bei rechtswendigem s bestimmt der obere Rand die Anschlusszeile für die kleinen Abstrichzeichen und für buchstäbliches e, o, i, ei.

4.2.

Unmittelbar aufeinander folgende Zeichen werden möglichst eng aneinander gereiht.

4.3.

Die links auslaufenden Zeichen dürfen in der Verbindung mit Aufstrichen eine kleine Schleife erhalten.

4.4 Muster für besondere Verbindungen

4.4. a)

mit l:

4.4. b)

mit s (ss, ß):

4.5.

An Aufstrich-t (eit, ait) werden die Zeichen nach folgendem Muster angeschlossen:

4.6.

Zur Verbindung gerader Haarstriche (Auf- oder Flachstriche) wird ein halbstufiges Häkchen eingefügt; daher werden an die Selbstlautzeichen e, o, i, ei und an Aufstrich-t Selbstlaute und andere gerade Haarstriche durch das Häkchen angeschlossen.

4.7.

Geringe Änderungen bei der Verbindung der Zeichen oder bei ihrer Einfügung in das Liniennetz sind zulässig.


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