1. Teil: Verkehrsschrift

§ 3 Selbstlaute

3.1. c)

l (ll) rückt bei der Hoch- und Tiefstellung auf oder unter eine Linie. Diese Abweichung von der halbstufigen Verschiebung darf beim Weiterschreiben ausgeglichen werden. Bei der Tiefstellung wird l (ll) rechtswendig geschrieben.


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Übersetzung7

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Übersetzung9

* Zeichen in eckigen Klammern entsprechen der Urkunde, sind aber nicht zu empfehlen.

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