1. Teil: Verkehrsschrift

§ 3 Selbstlaute

3.1. b)

die Hochstellung und die Tiefstellung betragen in der Regel eine halbe Stufe.


Unterschied zur Systemurkunde:
Zeile 6 wurde aus grafischen Gründen auf zwei Zeilen aufgeteilt.


Seite 6

6
Übersetzung6

* Zeichen in eckigen Klammern entsprechen der Urkunde, sind aber nicht zu empfehlen.

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