1. Teil: Verkehrsschrift

§ 3 Selbstlaute

3.1. a)

Folgt auf einen Selbstlaut ein Mitlaut, so wird der Selbstlaut nach folgendem Muster sinnbildlich dargestellt:

3.1. b)

die Hochstellung und die Tiefstellung betragen in der Regel eine halbe Stufe.

3.1. c)

l (ll) rückt bei der Hoch- und Tiefstellung auf oder unter eine Linie. Diese Abweichung von der halbstufigen Verschiebung darf beim Weiterschreiben ausgeglichen werden. Bei der Tiefstellung wird l (ll) rechtswendig geschrieben.

3.2.

Folgt auf einen Selbstlaut kein Mitlaut, so wird der Selbstlaut wie folgt buchstäblich geschrieben:


nach oben