§ 1 | § 2 | § 3 | § 4 | § 5 | § 6 | § 7 | § 8 | § 9 | § 10 | § 11 | § 12 | § 13 | § 14 | § 15 | § 16 | § 17 | § 18 | § 19 | § 20 |
3.1. a) | 3.1. b) | 3.1. c) | 3.2. |
1. Teil: Verkehrsschrift
§ 3 Selbstlaute | |
Folgt auf einen Selbstlaut ein Mitlaut, so wird der Selbstlaut nach folgendem Muster sinnbildlich dargestellt: |
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die Hochstellung und die Tiefstellung betragen in der Regel eine halbe Stufe. |
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l (ll) rückt bei der Hoch- und Tiefstellung auf oder unter eine Linie. Diese Abweichung von der halbstufigen Verschiebung darf beim Weiterschreiben ausgeglichen werden. Bei der Tiefstellung wird l (ll) rechtswendig geschrieben. |
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Folgt auf einen Selbstlaut kein Mitlaut, so wird der Selbstlaut wie folgt buchstäblich geschrieben: |
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