1. Teil: Verkehrsschrift

§ 2 Mitlaute

2.2.

Die halbstufigen und kleineren Zeichen heißen kleine, die einstufigen mittlere, die übrigen (Ober-, Unter- und Ganzlängen) große Zeichen.


HINWEIS: Paragraph 2.2 enthält in der Systemurkunde keine autografierten Zeichen.

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