2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 20 Weitere Kürzungsmöglichkeiten und Sonderformen

20.2.

Die Regel des § 17 Ziff. 2 darf erweitert und auch bei einfachen Wörtern angewendet werden.

Seite 34

Übersetzung1

Übersetzung2

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