2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 20 Weitere Kürzungsmöglichkeiten und Sonderformen

20.1. Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden

20.1. b)

Bindestriche, wenn Zeichen unmittelbar verbunden oder verschmolzen werden können.

Seite 33

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