2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 20 Weitere Kürzungsmöglichkeiten und Sonderformen

20.1. Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden

20.1. a)

weitere Vorlaute und Mitlautfolgen, Wortteile und Wörter, wobei ein Selbstlaut in einem vorhergehenden oder folgenden Wortteil oder Wort angedeutet werden darf,

20.1. b)

Bindestriche, wenn Zeichen unmittelbar verbunden oder verschmolzen werden können.

20.2.

Die Regel des § 17 Ziff. 2 darf erweitert und auch bei einfachen Wörtern angewendet werden.

20.3.

Kürzel dürfen verkürzt werden.

20.4.

Gleiche oder ähnliche Abstrichzeichen dürfen einander überdecken.

20.5.

In der hohen Praxis dürfen weitere Kürzungsmittel verwendet werden; jedoch müssen Sonderformen in einem sinnvollen grafischen Zusammenhang mit ihren Ausgangsformen stehen.

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