§ 1 | § 2 | § 3 | § 4 | § 5 | § 6 | § 7 | § 8 | § 9 | § 10 | § 11 | § 12 | § 13 | § 14 | § 15 | § 16 | § 17 | § 18 | § 19 | § 20 |
20.1. a) | 20.1. b) | 20.2. | 20.3. | 20.4. | 20.5. |
2. Teil: Schnellschrift
B. Redeschrift
§ 20 Weitere Kürzungsmöglichkeiten und Sonderformen | |
20.1. Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden |
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weitere Vorlaute und Mitlautfolgen, Wortteile und Wörter, wobei ein Selbstlaut in einem vorhergehenden oder folgenden Wortteil oder Wort angedeutet werden darf, |
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Bindestriche, wenn Zeichen unmittelbar verbunden oder verschmolzen werden können. |
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Die Regel des § 17 Ziff. 2 darf erweitert und auch bei einfachen Wörtern angewendet werden. |
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Kürzel dürfen verkürzt werden. |
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Gleiche oder ähnliche Abstrichzeichen dürfen einander überdecken. |
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In der hohen Praxis dürfen weitere Kürzungsmittel verwendet werden; jedoch müssen Sonderformen in einem sinnvollen grafischen Zusammenhang mit ihren Ausgangsformen stehen. |
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