2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 19 Kürzung von Fremdwörtern und Eigennamen

19.4.

Beginnt die Schlusssilbe mit i, so wird der Selbstlautanstrich eine halbe Stufe über der Grundlinie angesetzt, bei Beginn mit u an der Grundlinie.

Seite 32

Übersetzung3

Übersetzung4
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