2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 19 Kürzung von Fremdwörtern und Eigennamen

19.2. Fremdwörter und Eigennamen dürfen auch gekürzt werden

19.2. b)

auf das Wortende (das auf die Oberlinie gestellt wird),

Seite 31

Übersetzung9

Übersetzung10
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