2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 19 Kürzung von Fremdwörtern und Eigennamen

19.2. Fremdwörter und Eigennamen dürfen auch gekürzt werden

19.2. a)

auf den Wortanfang,

Seite 31

Übersetzung7

Übersetzung8
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