2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 19 Kürzung von Fremdwörtern und Eigennamen

19.1. Fremdwörter und Eigennamen dürfen nach den Regeln für deutsche Wörter gekürzt werden

19.1. c)

wie Kürzungen auf den Inlaut,

Seite 31

Übersetzung3
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