2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 19 Kürzung von Fremdwörtern und Eigennamen

19.1. Fremdwörter und Eigennamen dürfen nach den Regeln für deutsche Wörter gekürzt werden

19.1. b)

wie Kürzungen auf den Auslaut,

Seite 31

Übersetzung2
nach oben