2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 19 Kürzung von Fremdwörtern und Eigennamen

19.1. Fremdwörter und Eigennamen dürfen nach den Regeln für deutsche Wörter gekürzt werden

19.1. a)

wie Kürzungen auf den Anlaut (teilweise unter Beifügung der Schlusssilben),

19.1. b)

wie Kürzungen auf den Auslaut,

19.1. c)

wie Kürzungen auf den Inlaut,

19.1. d)

wie Kürzungen auf Formteile.

19.2. Fremdwörter und Eigennamen dürfen auch gekürzt werden

19.2. a)

auf den Wortanfang,

19.2. b)

auf das Wortende (das auf die Oberlinie gestellt wird),

19.2. c)

auf Wortanfang mit Wortende.

19.3.

Wird in Fremdwörtern und Eigennamen Aufstrich-t verwendet, dürfen Häkchen, Selbstlaute und Selbstlautanstriche wegfallen.

19.4.

Beginnt die Schlusssilbe mit i, so wird der Selbstlautanstrich eine halbe Stufe über der Grundlinie angesetzt, bei Beginn mit u an der Grundlinie.

19.5.

Besondere Schreibungen für Silben am Schluss eines Fremdwortes: [Umfangreiche Grafik im Paragraphen]


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