2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 18 Kürzung auf Formteile

18.2. a)

Wird auf Schlusssilben (Schlusslaute) allein gekürzt, so werden diese auf die Oberlinie gestellt, ausgenommen -heit, -schaft, -tum, -ung.

Seite 29

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