2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 18 Kürzung auf Formteile

18.1.

Bei Kürzung auf Formteile wird der Stamm weggelassen. Es werden nur Vorsilben (Vorwörter) und (oder) Schlusssilben (Schlusslaute) geschrieben.

18.2. a)

Wird auf Schlusssilben (Schlusslaute) allein gekürzt, so werden diese auf die Oberlinie gestellt, ausgenommen -heit, -schaft, -tum, -ung.

18.2. b)

Besondere Schreibungen für Schlusssilben [umfangreiche Grafik im Paragraphentext]

18.3.

Der Stammselbstlaut darf in der zur Kürzung verwendeten Formsilbe versinnbildlicht werden. Dabei beträgt die Hochstellung eine Stufe, die Tiefstellung bei kleinen Zeichen und -ung eine halbe Stufe, sonst eine ganze Stufe.


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