2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 17 Kürzung auf den Inlaut

17.2.

In erweiterten und zusammengesetzten Wörtern darf Inlaut-i durch einen Punkt auf der Oberlinie, Inlaut-u durch einen Punkt unter der Grundlinie angedeutet werden.

Seite 28

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