2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 16 Kürzung auf den Nachlaut

Der Nachlaut einer den Stamm schließenden Mitlautfolge darf ohne Andeutung des Selbstlautes zur Kürzung verwendet werden. Die Kürzung wird, wenn sie mit Vorhergehendem nicht verbunden wird, auf die Oberlinie gestellt; folgt auf Nachlaut-t eine Nachsilbe, so steht die Kürzung auf der Grundlinie.

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