2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 15 Kürzungen auf den Auslaut

15.2.

Schließt der Stamm (oder ein anderer verkürzbarer Wortteil) mit einem Selbstlaut, so wird der Anlaut weggelassen. Das Selbstlautzeichen wird auf die Oberlinie gestellt. Die Zeichen für die u-Laute bleiben an ihrem Platz; eu und äu auch [eu / äu].

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