2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 15 Kürzungen auf den Auslaut

15.1. c)

Vor Zeichen und besonderen Verbindungen, die in deutschen Wörtern nur im Auslaut vorkommen, darf bei e (ä) und a der Selbstlautanstrich wegfallen.

Seite 27

Übersetzung8
nach oben