§ 1 | § 2 | § 3 | § 4 | § 5 | § 6 | § 7 | § 8 | § 9 | § 10 | § 11 | § 12 | § 13 | § 14 | § 15 | § 16 | § 17 | § 18 | § 19 | § 20 |
15.1. a) | 15.1. b) | 15.1. c) | 15.1. d) | 15.2. |
2. Teil: Schnellschrift
B. Redeschrift
§ 15 Kürzungen auf den Auslaut | |
Schließt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Mitlaut, so wird der Anlaut weggelassen. |
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Die Kürzung wird auf die Oberlinie gestellt, wenn sie - im Zusammenhang - mit einem anderen Wortbild verwechselt werden könnte. |
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Vor Zeichen und besonderen Verbindungen, die in deutschen Wörtern nur im Auslaut vorkommen, darf bei e (ä) und a der Selbstlautanstrich wegfallen. |
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Zur Andeutung von ü darf das vorhergehende Zeichen (Vorsilbe, Vorwort, Bestimmungswort) durchkreuzt werden. |
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Schließt der Stamm (oder ein anderer verkürzbarer Wortteil) mit einem Selbstlaut, so wird der Anlaut weggelassen. Das Selbstlautzeichen wird auf die Oberlinie gestellt. Die Zeichen für die u-Laute bleiben an ihrem Platz; eu und äu auch [ |
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