2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 15 Kürzungen auf den Auslaut

15.1. a)

Schließt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Mitlaut, so wird der Anlaut weggelassen.

15.1. b)

Die Kürzung wird auf die Oberlinie gestellt, wenn sie - im Zusammenhang - mit einem anderen Wortbild verwechselt werden könnte.

15.1. c)

Vor Zeichen und besonderen Verbindungen, die in deutschen Wörtern nur im Auslaut vorkommen, darf bei e (ä) und a der Selbstlautanstrich wegfallen.

15.1. d)

Zur Andeutung von ü darf das vorhergehende Zeichen (Vorsilbe, Vorwort, Bestimmungswort) durchkreuzt werden.

15.2.

Schließt der Stamm (oder ein anderer verkürzbarer Wortteil) mit einem Selbstlaut, so wird der Anlaut weggelassen. Das Selbstlautzeichen wird auf die Oberlinie gestellt. Die Zeichen für die u-Laute bleiben an ihrem Platz; eu und äu auch [eu / äu].


nach oben