2. Teil: Schnellschrift

B. Redeschrift

§ 14 Kürzung auf den Anlaut

14.1. f)

Die Tiefstellung beträgt bei kleinen und mittleren Zeichen eine halbe Stufe, bei Oberlängen eine Stufe.


HINWEIS: Paragraph 14.1. f) enthält in der Systemurkunde keine autografierten Zeichen.

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