§ 1 | § 2 | § 3 | § 4 | § 5 | § 6 | § 7 | § 8 | § 9 | § 10 | § 11 | § 12 | § 13 | § 14 | § 15 | § 16 | § 17 | § 18 | § 19 | § 20 |
14.1. a) | 14.1. b) | 14.1. c) | 14.1. d) | 14.1. e) | 14.1. f) | 14.1. g) | 14.2. |
2. Teil: Schnellschrift
B. Redeschrift
§ 14 Kürzung auf den Anlaut | |
Beginnt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Mitlaut, so wird der Auslaut weggelassen, wenn er ein Mitlaut oder eine Mitlautfolge ist. Der Selbstlaut wird, auch wenn er den Stamm schließt, nach folgendem Muster dargestellt: |
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Bei Mitlautfolgen wird der Vorlaut verstärkt. |
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Zur Andeutung von o dürfen die nachstehenden Zeichen gewölbt werden, bei ö mit Verstärkung. |
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Die Hochstellung beträgt eine Stufe. |
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Mit hoch gestellten Kürzungen auf den Anlaut dürfen Vorsilben außer zu nicht verbunden werden. |
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Die Tiefstellung beträgt bei kleinen und mittleren Zeichen eine halbe Stufe, bei Oberlängen eine Stufe. |
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Unter- und Ganzlängen als Anlaute dürfen weder hoch noch tief gestellt werden. |
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Beginnt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Selbstlaut, so wird der Auslaut weggelassen. Der Selbstlaut wird buchstäblich geschrieben oder im folgenden Wortteil versinnbildlicht. |
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