2. Teil: Schnellschrift

A. Eilschrift

§ 11 Weitere Verkürzungen

11.1 Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden

11.1. g)

die Vorlaute l, n, und r einer Mitlautfolge. Ist der Nachlaut ein Aufstrich-t, so geht das Sinnbild des Selbstlautes nach § 14 auf den Anlaut über; ist dies nicht möglich, so darf Abstrich-t verwendet werden.

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