2. Teil: Schnellschrift

A. Eilschrift

§ 11 Weitere Verkürzungen

11.1 Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden

11.1. a)

die Wortsilbe -ge- im Wortinnern,

11.1. b)

das e der Schlusssilbe -er in -ber, -ger, -ter, -ker, -rer, -der, -fer, -pfer, -per, -wer,

11.1. c)

Zwischensilben, Zwischenlaute, Endsilben und Endlaute,

11.1. d)

sicher ergänzbare Endungen, z.B.
-(e)st nach und vor du,
-(e)n am Zeitwort,
-(es) im zweiten Fall des Hauptwortes,

11.1. e)

die Nachsilbe -ig vor -keit,

11.1. f)

von zwei aufeinander folgenden Selbstlauten der entbehrlichere,

11.1. g)

die Vorlaute l, n, und r einer Mitlautfolge. Ist der Nachlaut ein Aufstrich-t, so geht das Sinnbild des Selbstlautes nach § 14 auf den Anlaut über; ist dies nicht möglich, so darf Abstrich-t verwendet werden.

11.2.

Die Nachsilbe -ung darf verschmolzen werden; sie darf weggelassen werden, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht.

11.3.

Die kleinen und mittleren Zeichen für Vorsilben und Vorwörter dürfen bei den an der Obergrenze beginnenden Zeichen oben angesetzt werden; um- behält seinen Platz.

11.4.

-üb(e)r darf nach Vorsilben, Vorwörtern, oder Bestimmungswörtern mit Durchkreuzung bezeichnet werden.

11.5.

Wo es vorteilhaft und deutlich ist, dürfen Wörter verbunden werden.

11.6.

Bei der Verbindung von Wortteilen und Wörtern dürfen Haarstriche einander überdecken.


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