2. Teil: Schnellschrift

HINWEIS: Paragraph 10.4 enthält in der Systemurkunde keine autografierten Zeichen.

§ 10 Allgemeine Vorschriften

10.4.

Deutsche Vor- und Nachsilben dürfen nur in den Fällen des § 11 Ziff. 1 Buchstabe a und e, der Ziff. 2 und des § 20 weggelassen werden.


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