2. Teil: Schnellschrift

HINWEIS: Paragraph 10.2 enthält in der Systemurkunde keine autografierten Zeichen.

§ 10 Allgemeine Vorschriften

10.2.

Jedes Wortbild muss in dem gegebenen Zusammenhang eindeutig sein. Beim Kürzen nicht erweiterter Wortstämme ist besondere Vorsicht geboten.


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