2. Teil: Schnellschrift

HINWEIS: Paragraph 10.1 enthält in der Systemurkunde keine autografierten Zeichen.

§ 10 Allgemeine Vorschriften

10.1.

Das Kürzungsverfahren der Schnellschrift gründet sich auf den Begriffs- und Satzzusammenhang, auf Denk- und Sprachgesetze.


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