1. Teil: Verkehrsschrift

HINWEIS: Paragraph 1 enthält in der Systemurkunde keine autografierten Zeichen.

§ 1 Schreibraum

Der Schreibraum wird durch vier Linien gleichen Abstandes (Obergrenze, Oberlinie, Grundlinie, Untergrenze) gegliedert. Der Abstand zwischen zwei Linien wird als Stufe bezeichnet.


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